Heizzentralen

Die Aufgabe von Heizzentralen besteht darin, Wärme zu erzeugen und diese in die gewünschten Wohnungen oder Gebäudeteile zu verteilen. Um weite Versorgungswege zu den Endverbrauchern zu vermeiden, ist ein zentraler Standort von entscheidender Bedeutung. Wer diese Anlage für ein Bauwerk nutzen möchte, muss einen Aufstellraum mit Wärmeerzeuger, Lagerstätten für Verbrennungsrückstände und Brennstoffe sowie eine Abgasanlage bei der Gebäudeplanung mit berücksichtigen. Zusätzlich sind betriebstechnische Nebenräume für die Trinkwassererwärmung, die Wärmeregelung sowie weitere Betriebsapparaturen erforderlich. Wer Wert auf eine umweltschonende Wärmeerzeugung legt, ist mit einer Heizanlage gut beraten, die mit regenerativen Quellen arbeitet.

Standort

Im Allgemeinen werden die Heizzentralen im Kellergeschoss aufgestellt. Jedoch muss hierbei sowohl die Luftzufuhr für die Verbrennungsluft als auch eine unter Umständen erforderliche Lüftung des Heizraumes beachtet werden. Anlagen, welche auf keinen natürlichen Schornsteinzug angewiesen sind, können ebenso im Dachgeschoss untergebracht werden. Beim Aufstellen einer Dachheizzentrale müssen Bauherren nicht nur die Gebäudelasten beachten, sondern gleichfalls den Schallschutz, die Einbringungsmöglichkeiten für Wartung und Montage, Fluchtwege sowie ausreichende Zugangsmöglichkeiten. Bei größeren Heizanlagen ist die Unterbringung in einem eigenen Gebäudeteil sinnvoll. Alternativ ist auch ein Aufstellen in einem anderen Bauwerk möglich, sollte der Platz in der zu nutzenden Immobilie nicht ausreichen. Vor allem für weitläufige Produktions- und Büroflächen sind diese ideal. Ebenso schaffen sie mit ihren hohen Wärmeleistungen in öffentlichen Einrichtungen, Hotels sowie Betrieben eine angenehme Raumtemperatur.

Rechtliche Vorschriften

Die Landesbauordnung sowie die Landesfeuerungsverordnung gelten für die bauliche Ausführung der Heizzentralen. Zusätzlich sind beim Aufstellen weitere Vorschriften wie aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten.